[Steuern] – Kryptowährungen & steuerfreie Gewinne [2021]

Einnahmen aus Kryptowährungen müssen Sie grundsätzlich versteuern. Selbst wenn Sie Verluste machen, gilt es, diese in der Steuererklärung festzuhalten. Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen Sie keine Steuern zahlen müssen.

Wie werden Kryptowährungen versteuert?

Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, also das Kaufen und später Verkaufen für einen Gewinn, gilt allgemein als ein privates Veräußerungsgeschäft. Es wird ähnlich versteuert wie der private Handel mit Antiquitäten und Kunstwerken. Somit fallen Kryptowährungen unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG des Einkommensteuergesetzes. Die Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften werden in der Anlage „Sonstige Einkünfte“ (SO) eingetragen. Es gibt keinen pauschalen Steuerbetrag.

Für den Handel mit CFDs, Futures, Swaps und anderen Derivaten gilt hingegen die Abgeltungssteuer von 25 % auf den Gewinn. In diesem Fall werden die Gewinne ähnlich versteuert wie bei Aktien oder Wertpapieren. Auch hier gibt es einem Freibetrag von 800.

Der aktuelle Bitcoin Preis: 60.033,86

Bitcoin Kurs Entwicklung im Chart

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Steuerfreie Gewinne auf private Veräußerungsgeschäfte

Unter Umständen müssen Sie nichts auf Ihre Gewinne bezahlen. Generell hängt die Steuer, welche Sie auf den Handel mit Kryptowährungen bezahlen müssen, von der Höhe des Gewinnes ab und von der Haltedauer. Steuerfrei sind die Gewinne dann, wenn Sie weniger als 600 Euro in dem vergangenen Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften eingenommen haben. Das gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengenommen, auch auf andere Anlagen. Sobald Sie den Freibetrag von 600 Euro um nur einen Cent überschreiten, fallen Steuern an.

Haltedauer beachten

Die Haltedauer spielt eine wichtige Rolle bei der Frage, ob der Betrag steuerfrei ist. Liegt zwischen dem Erwerb der Kryptowährungen und dem Verkauf mehr als ein Jahr, dann ist jeglicher Gewinn steuerfrei. Ungeachtet dessen, wie hoch Ihre Gewinne sind. Innerhalb eines Jahres und bei einem Gewinn von mehr als 600 Euro fallen jedoch Steuern an.

Haltedauer feststellen mit dem FiFo-Verfahren

Wenn Sie regelmäßig Kryptowährungen kaufen, dann treten bald Komplikationen bei der Berechnung der Haltedauer auf. Die Preise von Kryptowährungen schwanken stetig und es lässt sich selten eindeutig feststellen, exakte welche Coin oder welchen Token Sie wann gekauft und wieder verkauft haben. Daher kommt das FiFo-Verfahren zur Anwendung. „FiFo“ steht für „First in, First out“. Das bedeutet, dass die ersten gekauften Kryptowährungen auch als die zuerst verkauften gelten. Wenn Sie etwa Ihre ersten 0,002 BTC zu einem niedrigen Kurs gekauft haben und später 0,001 BTC zu einem höheren Preis dazukommen, und später dann 0,001 BTC verkaufen, dann erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der ersten gekauften BTC.

Alternativ lässt sich das LiFo-Verfahren anwenden. „LiFo“ steht für „Last in, First out“, womit die Gewinne auf umgekehrte Weise zum eben beschriebenen Beispiel berechnet werden. Unter Umständen kann das steuerliche Vorteile haben, jedoch müssen Sie sich für ein Verfahren entscheiden.

Sonderfall Mining

Für das Mining müssen Sie in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie Einnahmen aus dem Mining haben, dann gelten Sie als gewerblich tätige Person oder als Unternehmen. Hier fällt eine Kapitalertragssteuer von 25 % an, wenn Sie die Kryptowährungen innerhalb eines Jahres verkaufen. Die geschürften Coins an sich gelten noch nicht als Gewinn, sondern der veräußerte Betrag.