Bitcoin und Steuern in der Schweiz – Tipps

Bitcoin ist eine digitale Währung und gehört zu den Kryptowährungen. Die Währung besteht auf Basis der Blockchain-Technologie. Die Teilnehmer verwalten gemeinsam eine dezentrale Datenbank, die in einer Blockchain alle Transaktionen aufzeichnet.

Für das Zahlungssystem werden kryptographische Methoden und Verschlüsselungen benutzt. Die Zahlungen laufen über ein Netz von gleichberechtigten Rechnern ab. Die Eigentümer von Bitcoins speichern ihren Nachweis in eigenen digitalen Brieftaschen, sogenannten Wallets.

Drei Wallets, die gerne genommen werden, sind Blockstream Green, HODL Wallet und Bridge Wallet.

Die Wallets sind für Apple und Android verfügbar. Bridge Wallet funktioniert auch mit weiteren Kryptoassets außer Bitcoins. Der Kurs von Bitcoins richtet sich nach der Preisbildung an der Börse. Bitcoins allgemein werden nicht von einer Bank, einer Behörde oder einem Staat reguliert.

Bitcoins in der Schweiz

In der Schweiz ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel erlaubt. Der Handel von Bitcoins ist legal. Bitcoins werden als digitaler Vermögenswert behandelt und somit wie andere Vermögenswerte gesehen. Im Schweizer Onlinehandel ist es schon heute für viele Kunden möglich, mit Kryptowährungen zu bezahlen.

Wo kann man in der Schweiz Bitcoins kaufen?

In der Schweiz kann man Bitcoins an vielen Bitcoin-Automaten kaufen, etwa in Zürich, Chur, Schaffhausen oder St. Gallen. Anbieter sind z. B. die Falcon Private Bank oder Värdex Suisse. Die Schweizer Bank Sygnum bietet Bitcoins für ihre Kunden an. Die Kunden benutzen hierzu Ethereum 2.0 Staking. Falls man an einem Automaten Bitcoins kaufen möchte, sollte man mit einer Gebühr von 3-9 % rechnen.

Eine weitere Möglichkeit, Bitcoins zu kaufen, sind die Bitcoin-Börsen. Bekannte Handelsbörsen für Bitcoins:

  • Bitfinex
  • CEX.IO
  • Bitstamp
  • Kraken
  • Paymium

Wer sich für eine Börse zum Bitcoin-Kauf entscheidet, sollte besonders auf deren Sicherheit und Reputation achten. Weitere wichtige Faktoren sind die Gebühren oder die verfügbaren Zahlungsmethoden.

Bitcoins können auch online auf einem Bitcoin-Marktplatz gekauft werden. Einer der bekanntesten Marktplätze aus der Schweiz ist Bitcoin Suisse. Bitcoin Suisse ist ein Unternehmen aus dem „Crypto Valley“ in der Stadt Zug.

Der Schweizer Finanzdienstleister Bitcoin Suisse hat sich auf Krypto-Assets spezialisiert. Die Benutzer können auf einem Marktplatz direkt miteinander handeln, so dass der Preis für die Bitcoins durch Angebot und Nachfrage entsteht.

Bitcoin Suisse bietet für seine Kunden Staking, besicherte Darlehen, Verwahrung, Prime Brokerage, Tokenization und weitere Krypto-Finanzdienstleistungen an. Bitcoin Suisse untersteht der Selbstregulierungsorganisation VQF (Verein zur Qualitätssicherung von Dienstleistungen). Der Finanzdienstleister bietet die Bankgarantie von einer staatlich abgesicherten Kantonalbank an.

Wo kann man in der Schweiz mit Bitcoins bezahlen?

In der Schweiz gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Bitcoin Akzeptanzstellen. Bei einer größer werdenden Zahl von Einzelhändlern kann man Bitcoins als Zahlungsmittel benutzen.

Ab dem Jahr 2021 kann im Kanton Zug die Steuer mit Bitcoins oder Ether gezahlt werden. Die Bürger können ihre Steuern bis zu einer Höhe von 100.000 Franken in Kryptowährung bezahlen.

Auf diese Art soll das Nutzen von Kryptowährungen im Alltag gefördert werden. Die Zahlungen werden von dem lokalen Dienstleister Bitcoin Suisse durchgeführt.

Bitcoins in der Schweiz versteuern

Bitcoins, die zu einem Privatvermögen gehören, müssen zum Jahresende in der Schweiz nach dem aktuellen Kurs versteuert werden. Sie gehören in den Bereich der kantonalen Vermögenssteuer. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht einen offiziellen Kurswert für Bitcoins, Ether und andere virtuelle Währungseinheiten. Dieser Wert wird aus dem Durchschnitt von mehreren Handelsplattformen errechnet.

In der Schweiz ist die Höhe der Steuer in den einzelnen 26 Kantonen unterschiedlich geregelt. Sie liegt zwischen 0,15% (Kanton Zug) und 0,98% (Kanton Genf). In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für Steuern, die für das gesamte Staatsgebiet gültig ist.

Gewinne aus beweglichem Privatvermögen, zu dem auch Bitcoins gehören, sind in der Schweiz steuerfrei (§33 Abs. 1 lit. I STG). Deswegen können auch Verluste, die aus Kryptowährungen entstehen, von der Steuer nicht abgerechnet werden.

Wer weiteres Einkommen aus einer Kryptowährung bezieht, wie aus Staking, Lending, Mining oder Masternodes, muss dafür eine Einkommenssteuer bezahlen. Kunden, die Bitcoins in der Schweiz kaufen, müssen dafür keine Umsatzsteuer bezahlen. Gewerbsmäßige Händler, die in der Schweiz Gewinne aus einem Handel mit Kryptowährungen erwirtschaften, müssen diese als selbstständiges Erwerbseinkommen versteuern.

Steuerberater zum Thema Bitcoins

Wenn das Thema Versteuern von Bitcoins zu kompliziert wird, sollte ein Rechts- und Steuerberater mit Schwerpunkt digitale Wirtschaftsgüter beauftragt werden. Eine Person, die eine Masternode betreibt oder Mining durchführt, muss mit einigen steuerlichen Problemstellungen rechnen. Beim Thema Initial Coin Offerings (ICO) können steuerliche Optimierungen ebenfalls sehr interessant sein. Eine möglichst frühzeitige Steuerberatung ist deswegen sinnvoll.

Tipps zum Thema Steuern von Bitcoins

Tipp 1:

Im Steuerformular der Schweiz wird die Kryptowährung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als das „übrige Guthaben“ aufgeführt. Die jeweilige Kryptowährung muss mit angegeben werden.

Tipp 2:

Der Beleg für die Steuererklärung: Ein Auszug der digitalen Brieftasche (das Wallet). Hier wird das gesamte vorhandene Guthaben (Ethereums, Bitcoins, usw. ) mit angegeben.

Tipp3:

Die Kunden können eine passende Software benutzen, um einen guten Überblich über ihr Krypto-Vermögen zu erhalten. Hierzu wird ein Crypto Portfolio Tracker verwendet.

Diese Übersicht ist gleichzeitig auch hilfreich für das Finanzamt. Dazu verwendet man die Bitcoin Steuer Erweiterung, die einige Tools besitzen. Sie ist von Fachleuten geprüft und verifiziert.

Tipp 4:

Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen sollte lückenlos dokumentiert werden. Falls eine solche Dokumentation nicht vorliegt, kann die Finanzbehörde die Einkünfte aus den Kryptowährungen schätzen lassen.